Montag, 25. Juli 2011

Einschränkung der Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife

Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer GmbH. Er nimmt den Beklagten als ehemaligen Geschäftsführer auf Erstattung von Zahlungen in Anspruch, die dieser vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber nach Eintritt der Insolvenzreife veranlasst hat. Die Gesellschaft war Teil eines Konzerns. Nachdem dieser in eine wirtschaftliche Schieflage geraten war, ließen die anderen Konzerngesellschaften an sie gerichtete Zahlungen in Höhe von mehr als 500.000 € auf das Geschäftskonto der GmbH überweisen, um eine Vereinnahmung der Gelder durch ihre Hausbanken zu verhindern. Von diesem Geschäftskonto ließ der Beklagte insgesamt 329.980 € an Gläubiger der anderen Gesellschaften auszahlen. An demselben Tag beantragte er für diese Gesellschaften, deren Geschäftsführer er ebenfalls war, die Eröffnung der Insolvenzverfahren. Kurz darauf stellte er auch für die GmbH einen Insolvenzantrag. Das Berufungsgericht hat der Klage auf Erstattung der 329.980 € im Wesentlichen stattgegeben. Dagegen richtet sich die Revision des Beklagten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2008

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