Mittwoch, 13. Juli 2011

Bundesgerichtshof zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Verkauf eines Gebrauchtwagens durch eine GmbH an einen Verbraucher grundsätzlich auch dann den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB*) unterliegt, wenn es sich hierbei um ein für die GmbH "branchenfremdes" Nebengeschäft handelt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2011

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