Mittwoch, 4. Mai 2011

Zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Zulässigkeit einer Zahlungsklage auf zukünftige Leistung für den Fall getroffen, dass der Mieter in erheblichem Umfang seiner Zahlungspflicht aus dem Mietverhältnis nicht nachgekommen ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2011

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