Mittwoch, 4. Mai 2011

Bundesgerichtshof bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Tankstellenbetreiberin die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Kosten von diesem erstattet verlangen kann, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2011

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