Montag, 9. Mai 2011

Urteil wegen Raubüberfall auf Stuttgarter Unternehmer rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart hat vier Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren, neun Jahren, zehn Jahren und elf Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2011

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