Montag, 9. Mai 2011

Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung ("Fogging") infolge vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter

Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten in Berlin. In der Wohnung traten Anfang Dezember 2002 plötzlich Schwarzstaubablagerungen ("Fogging") auf, zunächst in geringem Umfang in der Küche, dem Bad und den Zimmern der Wohnung. Bis Februar 2003 verbreiteten sich die Ablagerungen auf sämtliche Decken und Wände. Die Klägerin forderte die Beklagten erfolglos zur Beseitigung der Schwarzverfärbungen auf. Mit der Klage hat die Klägerin Zahlung eines Vorschusses für die Kosten der Beseitigung der Verfärbungen in Höhe von 5.423 € verlangt. Dieser Betrag entspricht dem Kostenvoranschlag durch einen Fachbetrieb. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht die Beklagten antragsgemäß verurteilt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung ("Fogging") infolge vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2008

Haben Sie noch Fragen zum Wohnraummietrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Wohnraummietrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.