Dienstag, 19. April 2011

Bundesgerichtshof zur Werbung mit Garantien beim Verbrauchsgüterkauf

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. April 2011 entschieden, dass die näheren Angaben, die bei einem Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, nicht notwendig schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt werden müssen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.04.2011

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