Dienstag, 22. Februar 2011

Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen

I. Sachverhalt 1. Der Flughafen Frankfurt am Main wird von der Fraport Aktiengesellschaft (Fraport AG) betrieben. Ihre Anteile stehen mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand, aufgeteilt zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main. Der Flughafen umfasst neben der für die Abwicklung des Flugverkehrs bestimmten Infrastruktur zahlreiche Einrichtungen zu Zwecken des Konsums und der Freizeitgestaltung, die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2011

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