Dienstag, 22. Februar 2011

Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die nach der Strafprozessordnung zu Beginn der Hauptverhandlung erforderliche Verlesung des Anklagesatzes für Strafverfahren präzisiert, die eine Vielzahl von gleichartig begangenen Straftaten zum Gegenstand haben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2011

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