Freitag, 4. Februar 2011

Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter erfolglos

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen, insbesondere gegen das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung gestörter Gewalttäter (ThUG) wendet, nicht zur Entscheidung angenommen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2011

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