Montag, 20. Dezember 2010

Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem Landgericht Kassel neu verhandelt werden

Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten Werner H. wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten und seine Ehefrau Michaela H. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts lebte der Geschädigte, ein 1973 geborener, geistig leicht behinderter Mann, seit Ende 2002 im Haushalt der Eheleute H. Die Eheleute verwendeten die an den Geschädigten ausgezahlten Sozialleistungen zusammen mit dem übrigen Familieneinkommen, ohne dass dieser hierauf Zugriff hatte. Auf Grund körperlicher Misshandlungen durch Werner H. und unzureichender Ernährung verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Geschädigten bis zum Sommer des Jahres 2003 zunehmend.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.03.2008

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