Dienstag, 30. November 2010

Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte eine Versorgungsordnung auszulegen, die in § 6 Abs. 2 die Anrechnung der Hälfte der gesetzlichen Rente auf das betriebliche Ruhegeld vorsieht. In § 7 Abs. 2 ist bestimmt, dass „eine Kürzung der Sozialversicherungsrente des Mitarbeiters um Abschläge, die auf Grund vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand wegen der längeren Bezugsdauer der gesetzlichen Rente erfolgen, durch das Unternehmen nicht ausgeglichen wird und daher voll zu Lasten des Mitarbeiters geht“. Der Senat hat entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Berechnung der Betriebsrente die abschlagsfreie gesetzliche Rente zugrunde legen kann, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er die Rente erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren in Anspruch genommen hätte.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2010

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.