Dienstag, 23. November 2010

Aktuelles zum Finanzdienstleistung

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass ein Kapitalanleger gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens keinen Anspruch auf Zahlung von Scheingewinnen hat, die das Unternehmen in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen hatte.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2010

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