Donnerstag, 28. Oktober 2010

Verurteilung im Fall "Kassandra" rechtskräftig

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten Raphael H. gegen das Urteil einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Wuppertal, mit dem der Angeklagte wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines 9jährigen Mädchens zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010

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