Mittwoch, 20. Oktober 2010

Urteil wegen Überfall auf Kölner Taxifahrer teilweise aufgehoben

Die Jugendkammer des Landgerichts hat den Angeklagten wegen schweren Raubs in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2010

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