Mittwoch, 20. Oktober 2010

Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

Das am 1. August 2010 durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die früher geltenden Ausnahmeregelungen für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2010

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