Mittwoch, 13. Oktober 2010

Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Mieter von Wohnraum die Zahlung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen darf.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2010

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