Montag, 6. September 2010

Bundesgerichtshof entscheidet über Ermittlungsmaßnahmen im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist derzeit mit einer Vielzahl von Beschwerden befasst, welche die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen betreffen, die im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels vom Frühsommer 2007 in Heiligendamm angeordnet und im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen zahlreiche Beschuldigte und Dritte durchgeführt worden sind. Der Senat wird voraussichtlich am Freitag, den 4. Januar 2008, gegen 12.00 Uhr eine erste Entscheidung über die Beschwerde eines Beschuldigten bekannt geben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.01.2008

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