Donnerstag, 19. August 2010

Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Luftangriffs von Kunduz dem Antrag der Ausschussminderheit nicht stattgeben musste, die Zeugen General a. D. Schneiderhan und Staatssekretär a. D. Dr. Wichert dem Zeugen Verteidigungs-minister Dr. Freiherr zu Guttenberg in einer erneuten Vernehmung gegen-überzustellen. Die Vertreter der Ausschussminderheit haben auch nicht die Befugnis, die ablehnende Entscheidung der Ausschussmehrheit gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.2010

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