Donnerstag, 19. August 2010

Benachteiligung bei Stellenbesetzung

Macht ein Bewerber geltend, er sei bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle entgegen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benachteiligt worden, so setzt dies grundsätzlich voraus, dass seine Bewerbung um die Stelle schon im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung vorlag.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.2010

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