Mittwoch, 28. Juli 2010

Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR

Die Alterssicherung in der DDR beruhte neben der allgemeinen Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung auf einer Vielzahl spezieller Sicherungssysteme für verschiedene Personengruppen, darunter dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.07.2010

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