Montag, 26. Juli 2010

Verfassungsrechtliche Grenzen für Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich anhand des Art. 3 Nr. 4 Buchstabe a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform vom 29. Oktober 1997 mit der Frage der verfassungsrechtlichen Grenzen für Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses zu befassen. Die beanstandete Norm war auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses in das Gesetz aufgenommen worden, ohne dass diese oder auch nur eine thematisch verwandte Regelung Gegenstand des vorherigen Gesetzgebungsverfahrens gewesen wäre. Der Senat kam zu dem Ergebnis, dass der Vermittlungsausschuss damit seine verfassungsrechtlichen Kompetenzgrenzen überschritten hat.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2008

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