Donnerstag, 20. Mai 2010

Urteil gegen Mutter wegen Ermordung ihrer Kinder rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart (1 Ks 112 Js 38834/09) hat die Angeklagte am 22. September 2009 wegen der Ermordung ihrer beiden kleinen Kinder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2010

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