Donnerstag, 1. April 2010

Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils vom 9. Februar 2010

Die Beschwerdeführer sehen die Höhe der Regelleistungen nach dem sog. „Hartz IV-Gesetz“ für den Zeitraum von Januar bis Juni 2005 als zu niedrig an. Nach Erschöpfung des Rechtswegs haben sie Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.04.2010

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