Mittwoch, 31. März 2010

Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss für Mängel bei eBay

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2010

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