Mittwoch, 10. Februar 2010

Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht, heute bestätigt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2010

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