Mittwoch, 10. Februar 2010

Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches Falschparken muss neu verhandelt werden

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches Falschparken muss neu verhandelt werden

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2010

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Straf- und Strafverfahrensrecht.