Freitag, 15. Januar 2010

Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass Dritte auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen dürfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2010

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