Mittwoch, 13. Januar 2010

Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2010

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