Donnerstag, 21. Januar 2010

Keine Entscheidung zur Tarifeinheit am 21. März 2007

Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat für den 21. März 2007 Anhörungstermine zu mehreren Beschlussverfahren terminiert. In ihnen geht es um Anträge auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu Umgruppierungen zahlreicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem tariflichen Vergütungssystem in ein anderes. Da die betreffenden Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen sind, ist verbreitet erwartet worden, der Vierte Senat werde in diesen Verfahren zum sogenannten Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb, ein Tarifvertrag!“) grundlegend Stellung nehmen.

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