Mittwoch, 2. Dezember 2009

Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen Krankenhaus muss neu geprüft werden

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Hanau aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.12.2009

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