Donnerstag, 3. Dezember 2009

Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

Der 3. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Dresden teilweise aufgehoben, weil dieses die Angeklagten nicht wegen Gründens einer kriminellen Vereinigung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an dieser verurteilt hatte. Dabei hatte er sich insbesondere mit der Frage zu befassen, ob bei einer in Sachsen gegründeten, politisch rechtsgerichteten Kameradschaft die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung gegeben waren.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2009

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