Mittwoch, 9. Dezember 2009

Oberärztin/Oberarzt - neue Eingruppierungsregeln

Der Senat hat über sieben Eingruppierungsklagen entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin/Oberarzt ging. Sie waren teilweise erfolgreich, wurden aber überwiegend abgewiesen. Dabei hatte der Senat Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen zu den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen auszulegen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2009

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