Donnerstag, 26. November 2009

Urteil im Hamburger "Ehrenmordverfahren" bestätigt

Das Landgericht Hamburg hatte den zur Tatzeit 23-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts erstach der Angeklagte, der mit seiner Familie 1992 aus Afghanistan in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt war und in der Folgezeit die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hatte, am 15. Mai 2008 seine 16 Jahre alte Schwester Morsal.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2009

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