Dienstag, 24. November 2009

Keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung des Romans "Esra"

Die Klägerin verlangt Geldentschädigung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Roman "Esra", dessen Verlegerin die Beklagte zu 1 und dessen Autor der Beklagte zu 2 ist. Der Roman erzählt die Liebesgeschichte von "Adam" und "Esra", einem Schriftsteller und einer Schauspielerin. Die Klägerin, die sich in der Romanfigur der "Esra" wiedererkennt, hat nach Erscheinen des Romans ein gerichtliches Verbreitungsverbot erwirkt. Nunmehr begehrt sie zusätzlich eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000 € wegen Verletzung ihres Persönlichkeits-rechts.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2009

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