Mittwoch, 7. Oktober 2009

Bundesgerichtshof entscheidet über Übersetzerhonorare

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Übersetzer literarischer Werke grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher haben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2009

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