Mittwoch, 15. Juli 2009

Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die folgende von einem Versorgungsunternehmen in einem Gasversorgungs-Sondervertrag verwendete Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist:

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.07.2009

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