Mittwoch, 27. Mai 2009

Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel der Vermieter einem Erstattungsanspruch ausgesetzt sein kann, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.05.2009

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