Donnerstag, 28. Mai 2009

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Der Träger eines Gymnasiums darf bei der Besetzung einer Betreuerstelle für das von ihm betriebene Mädcheninternat die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch Nachtdienste im Internat beinhalten soll.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2009

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