Mittwoch, 20. Mai 2009

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ohne vorherige Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die bei Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Originallackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs beschädigt wird.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2009

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