Dienstag, 19. Mai 2009

Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der Dienstberechtigte Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. § 2 Abs. 1 Nr. 8 des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes vom 16. November 2007 (NRSG) verbietet das Tabakrauchen in Gaststätten.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.05.2009

Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.