Donnerstag, 19. März 2009

Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber - Gleichbehandlung

Der Senat hat seine Rechtsprechung (Urteil vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 -) bestätigt, dass durch Landesgesetze Rechtsträger des öffentlichen Dienstes umstrukturiert werden können und solche Gesetze auch vorsehen können, dass die Arbeitsverhältnisse der in den umstrukturierten Bereichen Beschäftigten auf einen neuen Rechtsträger übergeleitet werden, ohne den Arbeitnehmern ein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse einzuräumen. Wird nur sog. wissenschaftliches Personal von einer solchen Überleitung betroffen, verstößt der öffentliche Arbeitgeber gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er einen Arbeitnehmer, der nach der gesetzlichen Regelung keine wissenschaftlichen Tätigkeiten ausübt, überleitet, Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten jedoch als wissenschaftliche Beschäftigte betrachtet und demzufolge nicht überleitet.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber - Gleichbehandlung

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2009

Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.