Donnerstag, 5. Februar 2009

Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Gasexplosion rechtskräftig

Das Landgericht Duisburg hat den Angeklagten u. a. wegen sechsfachen Mordes in Tateinheit mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Eine Entlassung des Angeklagten aus der Strafhaft auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren der lebenslangen Freiheitsstrafe kommt danach nicht in Betracht. Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte im Jahr 1997 durch einen Mittäter im Keller seines in Düsseldorf gelegenen Miethauses eine Gasexplosion herbeiführen ließ. Er wollte damit in erster Linie erreichen, dass die Mieter, die sich seinen Renovierungsplänen widersetzt hatten, das Haus verlassen. Den Tod von Hausbewohnern durch die Explosion nahm er aber in Kauf. Tatsächlich wurde das Haus völlig zerstört, sechs Bewohner verstarben, zwei erlitten schwere Verletzungen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2009

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