Mittwoch, 4. Februar 2009

Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist rechtskräftig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten, einen Berufsfußballspieler in der ehemaligen Regionalliga Süd, wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2009

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