Montag, 19. Januar 2009

Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig

Die Schwurgerichtskammer hatte die 1939 geborene Angeklagte wegen Mordes in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die dagegen gerichtete Revision der Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs als unbegründet verworfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2009

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