Freitag, 23. Januar 2009

Bundesgerichtshof entscheidet Streit über Vivaldi-Oper "Motezuma"

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang "nicht erschienen" ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2009

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