Donnerstag, 6. November 2008

Erweiterter Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" hat zum Teil Erfolg

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 einem Antrag auf Erlass einer erweiterten einstweiligen Anordnung bezüglich der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten teilweise stattgegeben.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.11.2008

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