Freitag, 29. August 2008

Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

1. Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten K. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Untreue, und wegen eines weiteren Falles der Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und den Angeklagten V. wegen zweier Fälle der Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt; die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen hat es zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich hat das Landgericht gegen die Siemens AG den Verfall von Wertersatz in Höhe von 38 Mio. € angeordnet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.08.2008

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