Mittwoch, 27. August 2008

Urteil gegen Terrorhelfer rechtskräftig

Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten Farhad Kanabi Ahmad wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit einem nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoß gegen ein EG-Embargo sowie wegen Verabredung eines nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren, bandenmäßig begangenen Verstoßes gegen ein EG-Embargo in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.08.2008

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