Mittwoch, 6. August 2008

Neue Festlegung der nicht geringen Menge Metamfetamin �

Das Landgericht Frankfurt a. M. hat den Angeklagten, einen heute 43 Jahre alten philippinischen Staatsangehörigen, der seit 1998 – zuletzt illegal und unter verschiedenen falschen Namen – in Deutschland lebt, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, davon in zwei Fällen als Mitglied einer Bande handelnd, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Es hat zudem die Einziehung von knapp 22 g sichergestellten Rauschgifts angeordnet.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.08.2008

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